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FAQ´s.

Warum benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§1 ArbSchG)  ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz) einzuleiten [...] Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen, hat der Arbeitgeber [...] für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen .....

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der präventieren Unfallverhütung  unterstützen.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

In der Regel, ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit "SIFA" in Ihrer Grundausbildung Techniker, Meister oder Ingenieur (siehe DGUV V2) mit einer weiterführenden Ausbildung zum "Sicherheitstechniker, -meister oder ingenieuer".

Wie hoch sind die Einsatzzeiten einer SIFA?

Das ist Abhängig von Art der Tätigkeit (en) und Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Es wird unterschieden in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuungszeiten. Die Einsatzzeit in der Grundbetreuung richtet sich nach der Betreuungsgruppe des Betriebs, die durch die Betriebsart bestimmt wird. Jeder Betrieb ist entsprechend seinem Unternehmenszweck einem sogenannten WZ-Kode zugeordnet. Die Liste der bei der BGW vorkommenden WZ-Kodes befindet sich in der Anlage 2, Abschnitt 4 der DGUV Vorschrift 2. Je nach Betreuungsgruppe beträgt die Einsatzzeit 0,5 bis 2,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigten. Ein Maschinenbauunternehmen mit 25 Mitarbeitern und der Betreuungsgruppe II (1,5 Std.), kommt auf eine Einsatzzeit von 37,5 Stunden pro Jahr für SIFA und Betriebsarzt zusammen. Wichtig: Der Betriebsarzt muss min. 20% der Einsatzzeit erhalten.

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